29. Dezember 2025, China Lighting Network Report (2483 Aufrufe)
Einleitung: Ab dem 1. Januar 2026 ist die endgültige Fassung des kalifornischen Gebäudeenergieeffizienzstandards CEC 2025 Title 24 verbindlich. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle in Neubauten, Erweiterungen oder Sanierungen verwendeten Beleuchtungsprodukte das Etikett "JA8-2025" oder "JA8-2025-E" tragen und in der CEC-Datenbank registriert sein. Das alte Etikett "JA8-2022" verliert damit seine Gültigkeit.
Am 7. Juli 2025 veröffentlichte die California Energy Commission (CEC) die endgültige Fassung der Verordnung zur Energieeffizienz von Gebäuden gemäß Titel 24 (2025). Diese Verordnung wird alle drei Jahre überarbeitet, und die vorliegende Fassung optimiert die Version von 2022 weiter und stellt strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Beleuchtungsprodukten. Betroffene Unternehmen müssen den Geltungszeitraum genau beachten, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den neuen Vorschriften entsprechen.
Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen bei Beleuchtungsprodukten zwischen den Fassungen der Gebäudeenergieeffizienzverordnung von 2025 und 2022 aufgeführt:
Änderung 1: Vereinfachte Prüfmethoden für die Lichtausbeute
Spezifische Prüfmethoden für Glüh- und Leuchtstofflampen wurden abgeschafft und ein einheitlicher Prüfstandard eingeführt: Bundesweit regulierte Lichtquellen unterliegen 10 CFR 429 Subpart B und 430.23(gg); für nicht bundesweit regulierte Lichtquellen gelten folgende Bestimmungen: Glühlampen/Reflektor-Glühlampen entsprechen 10 CFR 430.23(r), E26-Kompaktleuchtstofflampen (CFLs) entsprechen 10 CFR 430.23(w), Allzweck-Leuchtstofflampen entsprechen 10 CFR 430.23(r), andere Leuchtstofflampen entsprechen IES LM-9 und LED-Lichtquellen entsprechen IES LM-79. Alle Prüfungen müssen unter Volllast durchgeführt werden.
Änderung 2: Neuer Teststandard für die Anlaufzeit
Das ursprüngliche Energy-Star-Testverfahren wurde abgeschafft und ein neuer Abschnitt JA8.7 hinzugefügt, um die Anforderungen an die Anlaufzeitprüfung zu präzisieren. Die neue Verordnung definiert die Anlaufzeit als die Zeitspanne vom Einschalten des Produkts bis zum Beginn der Dauerlichtabgabe. Ist das Produkt mit integrierten Steuerungen wie Sensoren ausgestattet, kann diese Anlaufzeitprüfung deaktiviert werden.
Änderung 3: Optimierte Anforderungen an die Farbparameterprüfung
Die Prüfmethoden für die Farbparameter von Glüh- und Leuchtstofflampen wurden vereinfacht: Für bundesweit regulierte Lichtquellen gelten weiterhin die entsprechenden 10 CFR-Normen; für nicht bundesweit regulierte Lichtquellen gelten folgende Normen: Glühlampen/Reflektor-Halogenlampen entsprechen IES LM-20, Reflektor-Glühlampen entsprechen IES LM-45 und Kompaktleuchtstofflampen (CFLs) entsprechen IES LM-66.
Änderung 4: Aktualisierte Lärmmessmethoden
Die ursprüngliche Methode zur Geräuschmessung mit Energy Star-Glühbirnen wurde abgeschafft und ein neuer, speziell für Geräuschmessungen entwickelter Standard wurde in Abschnitt JA8.8 aufgenommen, wodurch der Testprozess und die Beurteilungskriterien weiter standardisiert werden.
Änderung 5: Verschärfte Anforderungen an die Produktkennzeichnung
Die Produktkennzeichnung wurde einheitlich auf "JA8-2025" oder "JA8-2025-E" aktualisiert. Produkte mit der Kennzeichnung "JA8-2025-E" müssen unter anderem folgende Bedingungen erfüllen: Die Lebensdauerprüfung muss gemäß DOE Appendix BB erfolgen, und die Temperatur im Alterungstest muss ≥45 °C ± 5 °C betragen.
Änderung 6: Angepasster Bereich der Lichtquellentypen
Glühlampen und Leuchtstofflampen wurden aus der Liste der Lichtquellentypen gestrichen, um den Fokus verstärkt auf die Anwendung und Förderung hocheffizienter und energiesparender Lichtquellen zu richten.
Änderung 7: Neue Kapitel zum Thema Spezialtests
Es wurden zwei neue Spezialkapitel zum Thema Testen hinzugefügt: JA8.7 (Anlaufzeit) und JA8.8 (Geräusche). Diese enthalten detaillierte Erläuterungen zum Testumfang, den Testverfahren und den Beurteilungskriterien (Anlaufzeitdiagramm ausgelassen).
