Kürzlich erhielten einige TEMU-Verkäufer von der Plattform Hinweise darauf, dass deutsche und niederländische Aufsichtsbehörden Stichprobenkontrollen von auf der Plattform verkauften Beleuchtungsprodukten eingeleitet haben und Konformitätsbewertungsberichte für Lichtquellen gemäß der Ökodesign-Richtlinie verlangen.
Da die EU die Einhaltung der Energieeffizienzvorschriften weiter verschärft, wird die Plattform ab dem 25. Mai das Hochladen eines Berichts zur Einhaltung der Ökodesign-Richtlinie vorschreiben, um eine weitere Eskalation der Regulierung zu vermeiden.
Wird diese Information nicht fristgerecht bereitgestellt, riskiert man die Entfernung der entsprechenden Produkte von den deutschen und niederländischen Webseiten. Daher müssen alle Verkäufer von LED-Lampen, -Leuchtmitteln und -Röhren schnellstmöglich handeln.
I. Was ist ein Bericht zur Einhaltung der Ökodesign-Richtlinie?
Der Konformitätsbericht zur Ökodesign-Richtlinie ist keine unabhängige Zertifizierung, sondern ein von einem Unternehmen erstelltes Dokument, das belegt, dass seine Produkte den Anforderungen der EU-Ökodesign-Richtlinie entsprechen. Er ist ein zentraler Bestandteil des EU-Rahmenwerks für Energieeffizienzprüfungen.
Die Plattform verlangt, dass Beleuchtungsprodukte den Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie für Lichtquellen (EU) 2019/2020 und ihrer Änderung (EU) 2021/341 entsprechen.
Die EU-Verordnung 2019/2020 legt die Energieeffizienz, die funktionalen Parameter (wie Schaltzyklen, Standby-Stromverbrauch, Lichtstromerhalt usw.) und die Informationsanforderungen für Beleuchtungsprodukte fest;
Die EU-Verordnung 2021/341 ändert die Übergangsregelungen und die Testmethoden.
Der wichtigste Nachweis der Konformität ist ein auf den oben genannten Vorschriften basierender Prüfbericht, der in der Regel von einem qualifizierten Labor ausgestellt wird.
Dieser Bericht wird üblicherweise von seriösen Dienstleistern erstellt, wenn Verkäufer EU-Energieeffizienz-Prüfberichte beantragen, da er denselben Ursprung hat wie die technischen Dokumente, die für Energieeffizienz-Etiketten erforderlich sind.
II. Wie sollten Verkäufer auf die neuen Bestimmungen reagieren?
Die TEMU-Plattform verlangt, dass Lichtquellenprodukte, die der Definition in Anhang I der Ökodesign-Richtlinie (EU) 2019/2020 entsprechen, bis zum 25. Mai einen Prüfbericht gemäß der Ökodesign-Richtlinie vorlegen und diesen auf das Qualifizierungsportal hochladen müssen, um Beeinträchtigungen des normalen Absatzes zu vermeiden.
Geltungsbereich der Kontrolle: Gleicher Geltungsbereich wie der des EU-Energielabels, einschließlich Lichtquellen und wiederaufladbarer/netzbetriebener Beleuchtungsprodukte.
Ausnahmeumfang: Nicht wiederaufladbare Trockenbatterie-Lichtquellenprodukte, die nicht direkt an das Stromnetz angeschlossen werden können, sowie Produkte, für die bereits ein Bericht über eine Energieeffizienzbefreiung vorliegt, sind automatisch von der Ökodesign-Kontrolle ausgenommen.
Wie können Verkäufer also einen Bericht über die Einhaltung der Ökodesign-Richtlinie erhalten?
**Für Verkäufer, die bereits einen EU-Energieeffizienztest absolviert haben:**
Für die Kennzeichnung von Energieeffizienzklassen ist ein Ökodesign-Bericht erforderlich (bisher waren nur das Energieeffizienzlabel und die EPREL-Registrierungsnummer notwendig). Nun wird ein vollständiger Ökodesign-Konformitätsbericht benötigt.
Daher können Sie sich direkt an die ursprüngliche Prüforganisation wenden, um den entsprechenden Original-Prüfbericht anzufordern. Labore, die ordnungsgemäß Energieeffizienz-Labels erhalten haben, bewahren diesen zugrunde liegenden technischen Bericht auf (eine erneute Prüfung ist nicht erforderlich).
Alternativ können Sie in den erhaltenen Unterlagen nach PDFs mit Namen wie „Ecodesign Directive Compliance Report“, „(EU)2019/2020 Test Report“ oder ähnlichen Titeln suchen. Falls Sie diese finden, laden Sie sie gemäß den Anweisungen der Plattform direkt in das Qualifizierungsportal hoch.
**Für Verkäufer, die keine oder keine ordnungsgemäße Energieeffizienzprüfung durchgeführt haben:**
Sie müssen sich schnellstmöglich an eine Prüforganisation wenden, um Ihr Produkt gemäß den neuen Vorschriften prüfen zu lassen und einen Prüfbericht zu erhalten. Andernfalls riskieren Sie den Ausschluss vom Markt. Bitte stellen Sie sicher, dass das Produktmodell und die Parameter im Prüfbericht vollständig mit den Angaben auf der EPREL-Website und dem Etikett auf der Produktverpackung übereinstimmen.
Bitte beachten Sie: Standardmäßige Spektral- und Lichtstromprüfungen entsprechen nicht den vollständigen Prüfungen gemäß der Ökodesign-Richtlinie. Stellen Sie sicher, dass der Berichtstitel eindeutig auf die Richtlinie (EU) 2019/2020 verweist.

III. Wie erhalte ich die EU-ERP-Energieeffizienzzertifizierung?
Die europäische ERP-Energieeffizienzzertifizierung umfasst zwei Hauptanforderungen: Energielabel und Ökodesign. Produkte müssen ihre Energieeffizienzklasse klar ausweisen und bestimmte Energieleistungsstandards erfüllen, wie z. B. den Stromverbrauch im Standby-Modus, den Stromverbrauch beim Anlauf und die Effizienz der Helligkeitsregulierung.
Produkte, die die ERP-Zertifizierung nicht bestehen, dürfen auf dem europäischen Markt nicht verkauft werden und können rechtliche Risiken und hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Wie können Verkäufer also eine europäische ERP-Energieeffizienzzertifizierung erhalten?
Schritt 1: Produktumfang und Ausnahmen bestätigen
Prüfen Sie sorgfältig, ob die von Ihnen hergestellten oder verkauften Beleuchtungsprodukte dem EU-Energiekennzeichnungssystem unterliegen. Dies umfasst wiederaufladbare/netzbetriebene Lichtquellen und Leuchten (einschließlich LED-Lampen, -Röhren und fest installierte Leuchten).
Falls das Produkt nicht von diesem System abgedeckt wird, sollten Sie sich mit der Plattform in Verbindung setzen oder einen entsprechenden Ausnahmetestbericht als Anhang beifügen, aus dem eindeutig hervorgeht, dass das Produkt kein Energieeffizienzlabel benötigt.
Schritt zwei: Test abschließen und Energieeffizienz-Testbericht erhalten
Nachdem Sie selbst geprüft und bestätigt haben, dass Ihr Produkt die EU-Energieeffizienzanforderungen erfüllt, senden Sie Ihr Produkt zur ERP-Energieeffizienzprüfung an ein qualifiziertes Labor und erhalten Sie einen Bericht über die Energieeffizienzprüfung Ihres Produkts.
Gemäß den Anforderungen der Verordnungen (EU) 2019/2020 und (EU) 2021/341 umfasst der Testinhalt: Energieeffizienzindex (EEI), Schaltzyklen, Stromverbrauch im Standby-/Netzwerk-Standby-Betrieb, Lichtstromerhaltungsrate, Farbwiedergabeindex, Flimmern und Überlebensrate.
Schritt drei: Erstellen Sie ein Energieeffizienzlabel und registrieren Sie es bei EPREL.
Entwerfen Sie auf Grundlage der Energieeffizienzdaten im obigen Testbericht ein Energieeffizienzlabel (A~G-Bewertung, QR-Code, jährlicher Stromverbrauch usw.) gemäß (EU) 2019/2015 (Verordnung (EU) zur Kennzeichnung der Energieeffizienz von Lichtquellen).
Verkäufer außerhalb der EU müssen einen autorisierten EU-Vertreter benennen, der bei der Registrierung von Produktinformationen in der EPREL-Datenbank, dem Hochladen von Testberichten und Etiketten sowie der Beantragung einer eindeutigen EPREL-Registrierungsnummer behilflich ist.
Schritt 4: Produktinformationsblatt erstellen
Stellen Sie das Produktinformationsblatt und die technischen Dokumente zusammen, um das Energieeffizienzlabel und das Produktinformationsblatt zu erstellen. Dieses Dokument muss dem Produkt beiliegen oder die entsprechenden Informationen müssen bereits in der EU-Warendatenbank (EPREL) hinterlegt sein.
Schritt 5: Informationen auf die Plattform hochladen
Laden Sie das Energieeffizienzlabel, das Produktdatenblatt und weitere relevante Informationen auf die Verkaufsplattform hoch. Die Anforderungen variieren je nach Plattform. Temu benötigt beispielsweise einen Ökodesign-Konformitätsbericht (d. h. den Prüfbericht aus Schritt 2), während Amazon zusätzlich die Energieeffizienzklasse und die Registrierungsnummer des europäischen Energieeffizienzlabels (EPREL) verlangt.
Schritt 6: Anbringen von Etiketten und Drucken konformer Verpackungen
Gemäß den Vorschriften müssen Energieeffizienz-Etiketten auf dem Produkt bzw. der Produktverpackung angebracht werden. Das Energieeffizienz-Etikett muss die folgenden Informationen deutlich enthalten (diese Aufzählung ist nicht abschließend):
1) Markenname oder Lieferantenname;
2) Produktmodell;
3) Energieeffizienzklasse und -bereich (von A bis G);
4) Energieverbrauch im Betriebszustand, z. B. kWh/100h für Haushaltsgeräte, kWh/1000h für Beleuchtungskörper;
5) QR-Code, den Benutzer scannen können, um zur Datenbank zu gelangen;
6) Die Energieeffizienzklasse, die das Produkt erfüllt;
7) Regulierungsnummer usw.

Schließlich müssen Verkäufer, die eine Benachrichtigung der Plattform erhalten, ihre Qualifikationen einzureichen, dies so schnell wie möglich tun, indem sie ein qualifiziertes Labor mit der Erstellung eines Konformitätsberichts beauftragen und diesen umgehend hochladen, um zu vermeiden, dass sie die Gelegenheit verpassen und ihre Produkte von der Plattform entfernt werden.

